Spielhaus im Garten Bischofstein

 

Im Garten der Liegenschaft Bischofstein befindet sich neu ein grosses Kinderspielhaus mit Rutsche, Doppelschaukel und Kinderwippe.

Mit der Benutzung der Spielanlage sind einige Spielregeln zu beachten:

  • Gem. Herstellerangaben ist die Benutzung nur unter Aufsicht von Erwachsenen erlaubt.
  • Das Spielhaus ist für 9 Kinder bis je 50kg und einem Alter von 3 bis 14 Jahren zugelassen.
  • Die Wippe und Doppelschaukel ist ebenfalls für ein Maximalgewicht von je 50kg und einem Alter von 3 bis 14 Jahren zugelassen.
  • Kein Rauchen auf dem Spielplatz, kein Alkohol, keine Drogen
  • Kein Littering etc..  
  • Des Weiteren gilt das Polizeigesetz von Baselstadt (Ruhezeiten). 

Die Wohngenossenschaft Oltingerstrasse weist darauf hin, dass die Benutzung des Kinderspielhauses, Rutsche, Schaukel und Wippe auf eigene Gefahr erfolgt erfolgt und jede Haftung durch Unachtsamkeit der Kinder oder Verletzung der Aufsichtspflicht der Erwachsenen ablehnt.

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