Beim Japankäfer handelt es sich um einen für die Vegetation sehr gefährlichen Schadorganismus. Für dessen Bekämpfung, die im Interesse aller liegt, sind die Behörden auf die aktive Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Beim Japankäfer handelt es sich um einen besonders gefährlichen Schadorganismus. Für dessen Bekämpfung, die im Interesse aller liegt, sind die Behörden auf die aktive Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Er besitzt ein breites Wirtsspektrum von über 400 Wirtspflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Die Engerlinge schädigen insbesondere Wiesen- und Rasenflächen, wohingegen die adulten Tiere Frassschäden an Blättern, Blüten und Früchten verursachen. Popillia japonica ist in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungspflicht.
Aus diesem Grund hat der Kanton Basel-Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese Verfügung und alle weiteren Informationen und Massnahmen sind auf der Internetseite des Kantons Basel-Stadt unter "Japankäfer" publiziert.
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Per Ende Sptember 2025 wurde das Bewässerungsverbot in der roten Zone aufgehoben. Die im Juni 2025 erlassenen Allgemeinverfügungen bleiben weiterhin in Kraft. |